Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Im Dezember 2024 hat die Europäische Union beschlossen, die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte um ein Jahr zu verschieben. Das bedeutet, dass Kaffee, der ab dem 30. Dezember 2025 in die EU importiert wird, auf Flächen angebaut werden muss, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und zwar in Übereinstimmung mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung. Zu diesem Zweck muss jeder Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung und entsprechende Geolokalisierungsdaten für alle Flächen vorlegen, auf denen der Kaffee produziert wurde.
Trotz der Verschiebung der EUDR werden wir bei NKG weiterhin daran arbeiten, so bald wie möglich Kaffee in die EU zu importieren, der den EUDR-Anforderungen entspricht. Die Verschiebung hat keinen Einfluss auf unsere Zusammenarbeit mit osapiens und die Einführung ihres Software-Tools. Gleichzeitig gibt uns die Verzögerung die Möglichkeit, einen Schritt zurückzutreten, unsere Prozesse und Methoden zu überprüfen und unseren EUDR-Ansatz weiter zu verbessern und zu präzisieren.
Relevante Dokumente, die von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit EUDR veröffentlicht wurden:
- Aktualisierte FAQs
- Leitfaden
- Merkblatt für KMU
Diese Dokumente finden Sie unter: ec.europa.eu/newsroom/env/newsletter-archives/56257.
Mit der NKG sind Sie auf die EUDR vorbereitet
Die EUDR verbietet das Einführen, die Bereitstellung auf dem EU-Markt und die Ausfuhr einer Reihe von Produkten, wie z. B. Kaffee, wenn sie nicht entwaldungsfrei sind.
Durch unsere Lieferkettenprogramme und unsere langjährigen Beziehungen zu den Lieferketten und die Präsenz in den Herkunftsländern der NKG-Exporteure sind wir in der besten Position, um die EUDR umzusetzen.
EUDR – Relevante Daten
31. Dezember 2020
Stichtag der Entwaldung:
Jeder Kaffee, der auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt wird, die zum Zeitpunkt des Cut-offs nicht als Wald galten, ist im Rahmen der EUDR zulässig.
29. Juni 2023
Inkrafttreten der Verordnung
30. Juni 2025
Veröffentlichung des Benchmarkings zum Entwaldungsrisiko
30. Dezember 2025
Relevante Verpflichtungen für Unternehmen treten in Kraft:
- Nur Kaffee, der auf nicht abgeholzten Flächen und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften erzeugt wurde, darf in die EU eingeführt werden.
- In der EU ansässige Unternehmen müssen Geodaten aller Flächen, auf denen Kaffee angebaut wurde, vorlegen, eine Sorgfaltsprüfung durchführen und eine Sorgfaltserklärung abgeben
- Beschlagnahmung, Vernichtung oder Schenkung und Strafen von mindestens 4 % des Umsatzes bei Nichteinhaltung
30. Juni 2026
Aufgeschobener Start der Anwendbarkeit der Sorgfaltspflicht für Klein- und Kleinstunternehmen (Betreiber).